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elternvertretung

Elternvertretung in den SpielRaum-Kitas

Kurzüberblick

  • das Amt gilt für ein ganzes Kitajahr
  • die Menge der Elternsprecher*Innen bildet den Elternausschuss (Vertreter*Innen aus jeder Kitagruppe sind wünschenswert)
  • der Elternausschuss trifft sich und bespricht wichtige Themen
  • auf Wunsch können wir mit dem Elternausschuss der anderen Kitas einen Elternbeirat gründen
  • eine/n Elternsprecher*In entsenden wir zu regelmäßigen Treffen des Bezirkelternausschusses für Kitas
  • mit der Kitaleitung, Kitamitarbeitern*Innen und Trägervertreterinnen treffen wir uns zum Kitaauschuss (der erste wird von der Kitaleitung einberufen)
  • zusätzlich können wir uns in regelmäßigen Abständen mit der Kitaleitung treffen, um Dinge zu besprechen und uns auszutauschen

Grundverständnis

Es werden in jeder Einrichtung Elternvertreter:innen gewählt, welche die Interessen der Eltern in der Kita vertreten sollen. Es ist wichtig zu verstehen, dass es hier nur selten um eine Interessenvertretung von reinen Elterninteressen gegenüber der Kita gehen soll, sondern vielmehr auch Eltern in der Regel Interesse an guten Rahmenbedingungen der pädagogischen Arbeit haben und diese gemeinsam mit den Fachkräften gegenüber der Öffentlichkeit (z.B. der Senatsverwaltung, den Jugendämtern, dem Bezirk) vertreten möchten.

Was machen die Elternvertreter*innen in den SpielRaum-Kitas?

  • In der Gruppe sind sie Ansprechpartner*innen des pädagogischen Personals
  • Ansprechpartner*innen für Eltern aus der Gruppe
  • Unterstützen der Kommunikation, Weiterleitung von Infos Kita/Gruppen-Päds  Eltern, Eltern  Kita/Gruppen-Päds
  • Diskussion über Grundlagen, Ziele, Methoden der pädagogischen Arbeit bei Elternabenden
  • regelmäßige Treffen und Austausch mit der Kitaleitung
  • Organisatorische Umsetzung des Konzepts wird gemeinsam erarbeitet, insbesondere Dinge, die finanzielle oder andere organisatorische Folgen haben
  • Mit-Organisation gemeinsamer Aktivitäten, z.B. Feste, Aktionstage, Elternabende
  • Anbringung einer Information mit Namen und Fotos an der Pinnwand der Kita und Angebot einer Kontaktmöglichkeit

Diese Verantwortlichkeiten werden zu jeder neuen Legislaturperiode der Elternvertreter*innen festgelegt. Je nach den Zielen für das Kitajahr können weitere Aufgaben hinzukommen. Am Besten werden alle Aufgaben schriftlich festgehalten.

Zeitpunkt der Wahl

In den ersten Wochen jedes neuen Kitajahres findet der erste Elternabend in jeder SpielRaumkita statt. Während dieses Elternabends findet die Wahl der Elternvertreter:innen statt.

Information der Eltern vorab

Die Familien werden mit der Einladung zum Elternabend durch die Kita vorab über die bevorstehende Wahl informiert. Ebenfalls findet sich ein Wiki-Link zu diesem Artikel in dieser Einladung.

Ablauf der Wahl

Es werden beim ersten Elternabend im Kitajahr Elternvertretungen für ein Jahr gewählt. Die Elternvertretung der Kita ist im §14 KitaFÖG geregelt. In Kitas über 45 Kindern pro Gruppe bis zu zwei Elternsprecher:innen, in Kitas unter 45 Kindern für die ganze Kita bis zu zwei Elternsprecher:innen. Auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern können es auch mehrere sein.

Ob die Wahl geheim oder offen oder auf ganz andere Art und Weise veranstaltet wird, entscheiden die Eltern. Sie entscheiden auch, ob anwesende Pädagog:innen mitwählen dürfen, oder ob jede Familie nur eine oder mehrere Stimmen hat.

Empfehlung:

  • Jede Familie hat eine Stimme pro Kind, das in der Kita betreut wird
  • Jede:r Elternvertreter:in wird einzeln in einer Abstimmung per Handzeichen gewählt
  • Es gilt die einfache Mehrheit.

Elternausschuss, Kitaausschuss, Elternbeirat

Elternausschuss

Was ist ein Elternausschuss?

Einrichtungen, mit mehr als 45 Kindern, können einen Elternausschuss (gemäß § 14 Abs. 3 KitaFöG) bilden.

Wer ist im Elternausschuss?

Der Elternausschuss besteht aus Elternvertreter*innen, die von Eltern in der Elternversammlung (Elternabend) gewählt wurden.

Was macht der Elternausschuss?

* Listenpunkt Im Elternausschuss treffen sich alle Elternvertreter*innen * Listenpunkt Hier können alle Themen besprochen und ausgetauscht werden, die den Elternvertreter*innen unter den Nägeln brennen * Listenpunkt Wichtige Themen, die z.B. die Mehrheit betreffen, können für den Kita-Ausschuss geplant werden

Kita-Ausschuss

Empfehlung für den Kita-Ausschuss: mindestens 3 - 4 Mitglieder von jeder Seite (3 - 4 Elternvertreter*innen, 3 - 4 Fachpersonal, 1 Vertreter*in vom Träger (kann auch durch die Kitaleitung vertreten werden)). Themen-Beispiele im Kita-Ausschuss: * Personalausstattung * Öffnungs- und Schließzeiten * Umbauten * pädagogisches Konzept

  • Evaluation und Qualitätsmanagement

trägerübergreifender Elternbeirat

Ein Elternbeirat ist auf Wunsch und Anforderung der Eltern zu bilden, wenn der Träger der Kita mehr als eine Einrichtung unterhält. Der Elternbeirat ist vom Träger über wesentliche, die Gesamtheit der Einrichtungen des Trägers betreffende, Angelegenheiten zu informieren und zu hören. Der Elternbeirat hat die Möglichkeit eine:n Trägervertreter:in einzuladen.

Wem werden Elternsprecher:innen bekannt gegeben?

Mit dem Verschicken des Protokolls des Elternabends werden die Familien über das Wahlergebnis informiert. Die Kitaleitung informiert den Träger (pädagogische Koordination) über die Wahlergebnisse der Elternsprecher:innenwahl. Die Elternsprecher:innen fertigen für die Familien einen Aushang an, auf dem sie für alle sichtbar sind.

Der/die Hauptelternvertreter:in meldet der Kitaleitung die Wahlergebnisse (Kita-Ausschuss, Elternbeirat, BEAK Vertreter:innen).

Tipp: Gewählte BEAK Vertreter:innen können sich auch direkt beim BEAK melden.

Der Bezirkselternausschuss ist ein Gremium, indem sich Eltern aus den Kitas des Bezirkes Mitte treffen und austauschen. Dort vertreten sie die Interessen der Kita-Kinder in den bezirklichen Gremien und verschaffen ihnen dadurch Gehör. Die gewählten Hauptelternsprecher:innen melden sich beim BEAK und werden dann vom BEAK-Mitte eingeladen, um über aktuelle Kita-Themen zu berichten und zu diskutieren. EMail Adresse: beakmitte@leakberlin.onmicrosoft.com

  • Innerhalb dieser Gremienarbeit sind die Elternvertreter*innen alleine verantwortlich, nicht die Kitaleitung und auch nicht der Träger. Sie müssen sich hier selbst organisieren. Der Träger GenerationenRaum begrüßt dieses Engagement der Eltern ausdrücklich.

Treffen

Elternvertreter:innen in Kitas unter 45 Kindern: bei Bedarf

Kitaauschuss: Empfehlung alle 4 Monate

Elternbeirat: auf Wunsch

Gesetzliche Grundlage

weiterführende Informationen

  • Vom BEAK aus können sich Eltern in den LandesElternAusschussKita (LEAK) Berlin, dem gesetzlichen Gremium für alle Belange rund um die Berliner Kitas. Egal ob Eigenbetrieb des Landes Berlin, freier Träger, kirchliche Einrichtung oder Elterninitiative: Der LEAK vertritt alle Familien und die Bezirkselternausschüsse auf der Landesebene. Ausführliche Informationen erhalten alle Eltern/ Angehörigen der Kinder unter http://www.leak-berlin.de
elternvertretung.txt · Zuletzt geändert: 2023/09/06 16:50 von burmeister