Wir möchten in der Zukunft Krankheitswellen gerne vermeiden und alle Kinder als auch die Familien sowie euch als Mitarbeiter:innen besser vor Infektionen schützen.
Daher dürfen Kinder bei folgenden Krankheitssymptomen nicht in die KiTa kommen und müssen ggf. einem Arzt vorgestellt werden:
Erkrankt das Kind während der Betreuungszeit, werden die Personensorgeberechtigten durch das Kita- Personal davon in Kenntnis gesetzt. Die Personensorgeberechtigten haben dann Sorge zu tragen, dass das Kind schnellstmöglich aus der Einrichtung abgeholt wird.
Über die Abholung (und morgendliche Annahme) und somit die Kitafähigkeit des Kindes entscheidet die zuständige pädagogische Fachkraft, ggf. im 4-Augen-Prinzip.
Eventuell von Eltern eingereichte sogenannte „ärztliche Gesundschreibungen“ haben keine Relevanz. Diese dürfen laut Gesundheitsamt im Bezirk Mitte von den Ärzt:innen nicht mehr ausgestellt werden. Vorgelegte Bescheinigungen können somit lediglich eine Hilfe bei der Entscheidungsfindung sein.
Es gibt sicherlich Fälle, in denen das gleiche Kind in einem sehr kurzen Zeitraum sehr häufig erkrankt oder sich der Genesungsprozess sehr lange gestaltet. Einer eventuell aufkommende Ungeduld seitens der Eltern ist mit wertschätzender Umsicht und gleichzeitiger eigener Rollenklarheit (Hausrecht) zu begegnen.